Sind Ventilisolierungen gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Seit dem 01.10.2009 sind Armaturen von Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen EnEV-gerecht zu dämmen. Die Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) sind ab dem 01.11.2020 im neue GEG 2020 (GebäudeEnergieGesetz) aufgegangen.
Wer berät mich bezüglich der gesetzlich geforderten Dämmstärken?
Erster Ansprechpartner für Sie als Hauseigentümer ist der ausführende Heizung-/Sanitär Fachmann. Ihr Installateur begutachtet objektiv den zustand Ihrer Heizungsanlage sowie der Isolierung und berät Sie bezüglich der notwendigen Dämmmaßnahmen am Ventil.
Wieviel Energie verliert eine ungedämmte Armatur?
Aufgrund des Strömungswiderstandes ist der Wärmeverlust am Ventil höher als im Leitungsbereich. Ein ungedämmtes Ventil verliert je nach Leitungsdicke soviel Energie wie mehrere Meter Rohr.